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Infos zu Lagerfeuern

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist in den Monaten März und Oktober erlaubt.

Hierbei gibt es aber einiges zu beachten.

Das Verbrennen ist Sonn- und Feiertags verboten.

Das Verbrennen ist nur in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr gestattet und ist auf maximal 2 Stunden begrenzt.

Außerhalb dieser Zeiten ist das Verbrennen nur mit einer Genehmigung gestattet. Die können sie schriftlich im Ordnungsamt Löcknitz-Penkun beantragen.

Dar Antrag muss folgendes enthalten.

Den Antragsteller, wo soll verbrannt werden, wann und wie lange.

Bei Erhalt der Genehmigung ist die zuständige Feuerwehr (für Löcknitz und Gorkow sind wir zuständig) hierüber zu informieren.

Wie kann ich die Feuerwehr Löcknitz informieren?

Wir sind mindestens 48 Stunden vor Beginn zu informieren. Sie können uns eine E-Mail schicken (siehe Kontakt) mit dem Datum der Genehmigung sowie dem Aktenzeichen und den Daten wer, wann, wo, wie lange. Sie können aber auch die Genehmigung einfach faxen an 039754-20316 oder kopieren die Genehmigung und werfen sie in den Briefkasten am Gerätehaus.

Musterformular zum Download