Infos
zu Lagerfeuern
Das
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist in
den Monaten März und Oktober erlaubt.
Hierbei
gibt es aber einiges zu beachten.
Das
Verbrennen ist Sonn- und Feiertags verboten.
Das
Verbrennen ist nur in der Zeit von 8.00 Uhr
bis 18.00 Uhr gestattet und ist auf maximal 2 Stunden begrenzt.
Außerhalb
dieser Zeiten ist das Verbrennen nur
mit einer Genehmigung gestattet. Die können sie schriftlich im
Ordnungsamt
Löcknitz-Penkun beantragen.
Dar
Antrag muss folgendes enthalten.
Den
Antragsteller, wo soll verbrannt werden, wann
und wie lange.
Bei Erhalt
der Genehmigung ist die zuständige
Feuerwehr (für Löcknitz und Gorkow sind wir
zuständig) hierüber zu informieren.
Wie
kann ich die Feuerwehr Löcknitz
informieren?
Wir sind
mindestens 48 Stunden vor Beginn zu
informieren. Sie können uns eine E-Mail schicken (siehe
Kontakt) mit dem Datum
der Genehmigung sowie dem Aktenzeichen und den Daten wer, wann, wo, wie
lange.
Sie können aber auch die Genehmigung einfach faxen an
039754-20316 oder
kopieren die Genehmigung und werfen sie in den Briefkasten am
Gerätehaus.
Musterformular zum Download
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